Mitglied im FCI
Suche
Kontakt  |  Impressum  |  Datenschutz Suche
Klub für
Ungarische Hirtenhunde e.V.

Gegr. 1922. Ältester Zuchtbuch führender Verein für die Rassen
Kuvasz, Komondor, Puli, Pumi, Mudi, Pyrenäenberghunde, Bergamasker

Titelanträge zu allen VDH Champion

müssen ab dem 9. März 2024
ausschließlich über www.onlinedogshows.eu gestellt werden.


Vergabebestimmungen zu allen VDH-Champion-Titeln:


  • 1. Deutscher Champion (VDH)


    Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Champion (VDH)“ – Dt. Ch. (VDH) – in Wettbewerb. Die Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen (Internationale, Nationale und Spezial- Rassehunde-Ausstellungen) erfolgen.

    Vergabebestimmungen:

    Vergabe der Anwartschaften:

    Nur in der Offenen, Zwischen-, Champion- und Gebrauchshundklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den mit V1 bewerteten Rüden und an die mit V1 bewertete Hündin – Mindestalter 15 Monate. Für den mit V2 bewerteten Rüden / die mit V2 bewertete Hündin einer Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve- Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits die Bedingungen zur Erlangung des Titels „Deutscher Champion (VDH)“ erfüllt hat. Die Anwartschaften auf der Bundessieger-Ausstellung, auf der VDH-Europasieger-Ausstellung, auf der VDH Annual Trophy Winner und auf der German Winner Show zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve-Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften gewertet. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

    Titel:

    Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für fünf Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden (davon müssen mindestens drei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde- Ausstellungen errungen worden sein; des Weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein). Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ kann nur einmal an einen Hund verliehen werden. Der Titel „Deutscher

    Durchführungsbestimmung zur VDH-Ausstellungs-Ordnung „VDH-Titel und Titel-Anwartschaften“

    Champion (VDH)“ berechtigt zum Start in der Championklasse auf allen Rassehunde- Ausstellungen im In- und Ausland.

    Zuerkennung des Titels „Deutscher Champion (VDH)“:

    Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.

    Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

    • Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
    • Gebühr lt. gültiger VDH-Gebührenordnung
    • Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen)
      Die Unterlagen sind einzureichen über: www.onlinedogshows.eu
      Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt, die bei Meldung des Hundes in der Championklasse vorgelegt werden muss.
  • 2. Deutscher Jugend-Champion (VDH)


    Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ – Dt. Jug.-Ch. (VDH) – in Wettbewerb. Die Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen (Internationale, Nationale und Spezial- Rassehunde-Ausstellungen) erfolgen.

    Vergabebestimmungen

    Vergabe der Anwartschaften:

    Nur in der Jugendklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den mit V1 bewerteten Rüden und an die mit V1 bewertete Hündin – Mindestalter 9 Monate. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den mit V2 bewerteten Rüden / die mit V2 bewertete Hündin kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits die Bedingungen zur Erlangung des Titels „Deutscher Jugend- Champion (VDH)“ erfüllt hat. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

    Titel:

    Der Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften – davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen – auf den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden, und zwar bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.

    Zuerkennung des Titels „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“:

    Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.

    Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

    • Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
    • Gebühr lt. gültiger VDH-Gebührenordnung
    • Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen)
      Die Unterlagen sind einzureichen über: www.onlinedogshows.eu

       Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.

  • 3. Deutscher Veteranen-Champion (VDH)


    Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ – Dt. Vet.-Ch. (VDH) – in Wettbewerb. Die Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen (Internationale, Nationale und Spezial- Rassehunde-Ausstellungen) erfolgen.

    Vergabebestimmungen

    Vergabe der Anwartschaften:

    Nur in der Veteranenklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den mit V1 bewerteten Rüden und an die mit V1 bewertete Hündin – Mindestalter 8 Jahre. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den mit V2 bewerteten Rüden / die mit V2 bewertete Hündin der Veteranenklasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve- Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits die Bedingungen zur Erlangung des Titels „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ erfüllt hat. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

    Titel:

    Der Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften – davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Ausstellungen – auf den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden, und zwar von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.

    Zuerkennung des Titels „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“:

    Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.

    Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

    • Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
    • Gebühr lt. gültiger VDH-Gebührenordnung
    • Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen)
      Die Unterlagen sind einzureichen über: www.onlinedogshows.eu

       Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.